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Verpackungs-EPR in Ungarn
Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
Geprüft 2026-09-16 · 4 Quellen · 1 offener Punkt
- Register
- DOPPELTE Registrierung: MOHU Partner Portál (Konzessionsgesellschaft) UND das Herstellerregister im OKIR Kapu (Országos Hulladékgazdálkodási Hivatal)
- Behörde
- Országos Hulladékgazdálkodási Hivatal (OKIR); Konzessionsnehmer ist die MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.
- Rechtsgrundlage
- EPR rendelet 80/2023. (III. 14.) Korm. rendelet, § 6, § 11, § 23; Ht. 2. §Die Registrierung bei MOHU allein erfüllt die Pflicht NICHT — § 23 verlangt zusätzlich den Eintrag im Herstellerregister über das OKIR Kapu, und § 6 verlangt die Datenmeldung an die Konzessionsgesellschaft. Zwei Systeme, zwei Registrierungen. 🔑 Zum 1. Januar 2025 wurde die Umweltproduktabgabe (környezetvédelmi termékdíj) für die Materialströme abgeschafft, die im EPR liegen; für Ströme außerhalb bleibt sie bestehen. Mehrwegverpackung schuldet die Gebühr nur beim ersten Inverkehrbringen in Ungarn (§ 22/C), und Verpackung im Pflichtpfandsystem schuldet keine EPR-Gebühr (§ 15 Abs. 2). Ein Käufer, der erklärt, dass mindestens 60 % binnen 365 Tagen ausgeführt werden, nimmt dem Verkäufer die Gebühr ab (§ 22). Von einem Importprodukt entfernte Verpackung gilt als Eigenverbrauch, wenn sie in Ungarn zu Abfall wird (§ 17 Abs. 3) — der Auspacker zahlt. Rechnungen, außer im Einzelhandel, müssen tragen: "A kiterjesztett gyártói felelősségi díj megfizetése az eladót terheli." (§ 21 Abs. 2).
- Wer registriert sich
- Zwei getrennte Registrierungen
- Bevollmächtigter
- Nur im Fernabsatz an Verbrauchermeghatalmazott képviselő — FREIWILLIG für einen im Ausland niedergelassenen Hersteller (§ 10 Abs. 1), aber PFLICHT für einen, der als elektronischer Handelsdienst nach Ungarn verkauft (§ 10 Abs. 2). Der Vertreter muss in Ungarn niedergelassen sein, eine ungarische Steuernummer und eine schriftliche Vollmacht haben und haftet für die Pflichten des Herstellers (§ 10 Abs. 3).
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.
- Systeme für Transportverpackungen
- MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.
Was nicht geklärt ist
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
Diese Register fragen nach Kilogramm je Material für ein Lieferjahr. Wenn Ihre Sendungen beim Versand erfasst werden, gibt es diese Zahl bereits.
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