← Alle 27 EU-Länder
Verpackungs-EPR in Malta
Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
Geprüft 2026-09-03 · 3 Quellen · 4 offene Punkte
- Register
- ERA-Herstellerregister — die Registrierungsnummer muss auf Rechnungen und Kassenbelegen sichtbar sein
- Behörde
- Environment and Resources Authority (ERA)
- Rechtsgrundlage
- Environment Protection Act (Cap. 549); S.L. 549.43 packaging; S.L. 549.141 EPR Framework RegulationsEin Hersteller muss sich bei der ERA registrieren, wenn er erstmals Verpackung auf den maltesischen Markt bringt, und die Registrierungsnummer muss auf Rechnungen und Kassenbelegen deutlich sichtbar sein. Zwei von der ERA zugelassene Verwertungsorganisationen stehen im Wettbewerb: GreenPak Coop Society und Green MT.
- Wer registriert sich
- Sie registrieren sich selbst im nationalen System
- Bevollmächtigter
- Pflicht für Hersteller mit Sitz im Auslandin Malta niedergelassener Bevollmächtigter, bestellt durch SCHRIFTLICHE VOLLMACHT nach der im Anhang der Verordnung festgelegten Erklärung — Malta schreibt das Vollmachtsformular ins Gesetz selbst
- Meldung
- Jährliche Verlängerung, Frist 1. AprilFRISTEN HABEN EINEN PREIS: Eine verspätete Verlängerung für Verpackungen nach S.L. 549.43 kostet 70 EUR je angefangenem Monat, gerechnet vom 1. April bis Jahresende. Bei Beitritt zu einer Organisation muss die Registrierung oder Verlängerung die ERA binnen EINES MONATS nach Beitritt erreichen — verspätete Einreichungen werden nicht angenommen.
- Zusätzlich nötig
- ERA-Registrierung plus eine Verwertungsorganisation
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- GreenPak COOP SOCIETY LTD und GreenMT LTD
- Systeme für Transportverpackungen
- GreenPak COOP SOCIETY LTD und GreenMT LTD
Was nicht geklärt ist
- Schwelle Quellen widersprechen sichEin Ratgeber sagt, Unternehmen mit weniger als 100 kg Verpackung im Jahr in Malta seien befreit und müssten keinem System beitreten. Diese Zahl wurde auf den gelesenen ERA-Seiten nicht gefunden.
- Sanktionen An der Quelle nicht belegtEin Höchstbußgeld von 25 000 EUR wird von einem kommerziellen Ratgeber genannt, nicht im Gesetz gelesen.
- Bevollmächtigter An der Quelle nicht belegtDer zitierte Vollmachtstext stammt aus dem EPR-Rechtsakt für Papier, nicht für Verpackungen. Die entsprechende Anforderung für VERPACKUNGEN wurde an der Quelle nicht gelesen, auch wenn dieselben Rahmenvorschriften gelten.
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
Diese Register fragen nach Kilogramm je Material für ein Lieferjahr. Wenn Ihre Sendungen beim Versand erfasst werden, gibt es diese Zahl bereits.
Was Tarafex macht →
Etwas falsch oder fehlt? Schreiben Sie uns, wir korrigieren es mit Quellenangabe.