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Verpackungs-EPR in Portugal
Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
Geprüft 2026-09-03 · 4 Quellen · 2 offene Punkte
- Register
- Registo de produtores de produto — SILiAmb / SIRER
- Behörde
- Agência Portuguesa do Ambiente (APA)
- Rechtsgrundlage
- Decreto-Lei n.º 152-D/2017 (‘Unilex’), art. 19.º; RGGR art. 97.º–98.ºZwei Pflichten, zwei Stellen: Registrierung und Datenübermittlung im SILiAmb/SIRER an die APA, und getrennt davon die Mengenmeldung an das SIGRE, dem Sie beigetreten sind (Sociedade Ponto Verde, Novo Verde, Electrão). ⚠️ Regel des überwiegenden Materials: Lassen sich Bestandteile aus verschiedenen Materialien nicht leicht trennen, zählt das GESAMTE Gewicht als das überwiegende Material.
- Wer registriert sich
- Sie registrieren sich selbst im nationalen System
- Bevollmächtigter
- Nur im Fernabsatz an Verbraucherrepresentante autorizado mit Sitz in Portugal, bestellt durch schriftliche Vollmacht — erforderlich für ein Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland, das DIREKT an einen Endnutzer in Portugal verkauft (Begriff ‚produtor do produto‘, Ziffer iv). Das SILiAmb erlaubt inzwischen die Registrierung eines Vertreters für alle Ströme.
- Meldung
- Jährlich, bis 31. MärzDie Jahresmeldung erfasst alle nicht wiederverwendbaren Verpackungen, für deren erstes Inverkehrbringen auf dem nationalen Markt Sie verantwortlich sind und die für den Endverbraucher bestimmt sind. 🔑 Die Verpackung eingeführter ROHSTOFFE für den Eigenbedarf wird nicht vom Importeur in Verkehr gebracht — die Pflicht liegt beim ausländischen Exporteur, der über einen Bevollmächtigten melden muss.
- Zusätzlich nötig
- Mitgliedschaft in einem SIGRE
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- Sociedade Ponto Verde (SPV); Novo Verde; Electrão
- Systeme für Transportverpackungen
- Sociedade Ponto Verde (SPV); Novo Verde; Electrão
Was nicht geklärt ist
- Meldung An der Quelle nicht belegtDie Jahresfrist zum 31. März stammt aus einem Verbandskalender, nicht aus den gelesenen APA-Seiten. Vor dem Verlassen darauf bestätigen.
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
Diese Register fragen nach Kilogramm je Material für ein Lieferjahr. Wenn Ihre Sendungen beim Versand erfasst werden, gibt es diese Zahl bereits.
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