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Verpackungs-EPR in Luxemburg
Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
Geprüft 2026-09-03 · 4 Quellen · 4 offene Punkte
- Register
- Registrierung bei der Administration de l’environnement (AEV) — eingereicht VON der zugelassenen Organisation, nicht von Ihnen
- Behörde
- Administration de l’environnement (AEV)
- Rechtsgrundlage
- Loi du 9 juin 2022 relative aux emballages et aux déchets d’emballages, art. 8Allein erfüllen können Sie die Pflicht nicht: Ein Verpackungsverantwortlicher muss eine ZUGELASSENE ORGANISATION vertraglich mit seinen Pflichten beauftragen, und Valorlux ist derzeit die einzige zugelassene Organisation für Verpackungen. Valorlux registriert Ihr Unternehmen dann bei der AEV. Drei Pflichten: Rücknahme, Information und ein Vermeidungsplan mit öffentlichem Jahresbericht.
- Wer registriert sich
- Die zugelassene Organisation registriert Sie
- Meldung
- Jährlich, bis 28. FebruarVERSPÄTUNG HAT EINEN PREIS: ein Prozent Ihrer letzten Meldung für jeden angefangenen Monat. Gewerbeverpackung wird zwischen Anfang Januar und Ende Februar für das Vorjahr gemeldet, in vier Materialien — Papier/Karton, HOLZ, Metall und Kunststoff — und umfasst sowohl Ihre Fertigprodukte als auch die Verpackung eingeführter Ware, wenn der Lieferant nicht selbst Valorlux-Mitglied ist. Zur Gewerbeverpackung zählen Tertiär- und Sekundärverpackung sowie Primärverpackung für Produkte über 10 kg oder Liter.
- Zusätzlich nötig
- Eine zugelassene Organisation — allein geht es nicht
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- Valorlux
- Systeme für Transportverpackungen
- Valorlux
Was nicht geklärt ist
- Rechtsgrundlage Die Behörde widerspricht sich selbstDIE BEHÖRDE WIDERSPRICHT SICH SELBST. Unsere Zeile nennt das Gesetz vom 9. Juni 2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die EUNR nennt das konsolidierte Gesetz vom 21. März 2017.
- Schwelle Quellen widersprechen sichEin kommerzieller Ratgeber sagt, es gebe keine Mengenschwelle und die Registrierung sei ab der ersten Einheit erforderlich. Auf den Seiten von Guichet.lu und Valorlux wird in keine Richtung eine Schwelle genannt.
- Bevollmächtigter An der Quelle nicht belegtEin in Luxemburg niedergelassener Bevollmächtigter wird von einem kommerziellen Ratgeber als PPWR-Anforderung für ausländische Hersteller beschrieben, nicht aus einem luxemburgischen Rechtsakt. In der Praxis nimmt die zugelassene Organisation die Registrierung vor.
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
Diese Register fragen nach Kilogramm je Material für ein Lieferjahr. Wenn Ihre Sendungen beim Versand erfasst werden, gibt es diese Zahl bereits.
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