Für jeden der Artikel 5 bis 12 sagen Sie als erfüllt erklärt oder nicht zutreffend, mit einer Zeile, auf welcher Grundlage. Ein Entwurf lässt sich speichern und liegen lassen. Zum Ausstellen muss jede Anforderung beantwortet sein, und Artikel 5 lässt sich nicht beiseitelegen — die Stoffbeschränkungen gelten seit dem 12. August 2026 ohne Übergangsfrist.
Die Erklärung eines Lieferanten ist sein Wort mit seinem Namen darauf, erfasst und datiert. Ihre eigene Erklärung ist Ihr Wort, zusammengesetzt aus Ihren Daten und von Ihnen unterschrieben. Beides ist kein Prüfbericht, und beides ist nicht die technische Dokumentation nach Anhang VII — die halten Sie selbst.
Tarafex zertifiziert auch nichts, entscheidet nicht, ob eine Verpackung konform ist, und dem Assistenten ist die Antwort auf diese Frage untersagt. Fragen Sie ihn, verweist er Sie auf die Stelle in Tarafex, an der das Urteil festgehalten wird — denn das Urteil ist Ihres.
Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Dokument, nicht nach einer Einstellung: fünf Jahre, oder zehn, wenn eine Verpackung dieses Lieferanten Mehrweg ist. Tarafex sagt, wann eine Frist endet; es löscht nie etwas zu einem Datum.
Beide Dokumente sind aus dem Katalog geschnitten. Der Rezyklatanteil auf dem Datenblatt ist dieselbe Zahl, auf die Artikel 7 schaut. Eine Lieferantenantwort, die über einen Link hereinkam, ist dieselbe Antwort, die unter Artikel 5 als Vorschlag steht. Es gibt keinen zweiten Satz Zahlen, den man im Gleichschritt halten müsste.
Ein Kleinstunternehmen ist womöglich gar nicht der Erzeuger. Nach der Begriffsbestimmung in Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b ist der Lieferant der Erzeuger, wenn ein Kleinstunternehmen Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke fertigen lässt und der Lieferant IM SELBEN MITGLIEDSTAAT niedergelassen ist — und damit liegen auch Erklärung und technische Dokumentation bei ihm; die Kommission liest es ebenso. Artikel 15 Absatz 12 fasst dieselbe Erleichterung weiter: ein Lieferant mit Sitz in der Union. Das ist eine Zuordnung der Verantwortung, keine Befreiung von der Verordnung. Klären Sie vor jeder Unterschrift, auf welcher Seite dieser Linie Sie stehen: die beiden Formulierungen sagen nicht dasselbe.
Artikel 5 trägt auch einen Grenzwert, der älter ist als die Verordnung. Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg — 100 ppm — nicht überschreiten, in der Verpackung wie in jedem ihrer Bestandteile, Druckfarben, Beschichtungen und Klebstoffe eingeschlossen. Er kam aus der Richtlinie 94/62/EG herüber und gilt unabhängig vom Material; eine Lieferantenantwort, die nur das Hauptmaterial abdeckt, beantwortet ihn nicht.
Eine Zahl wird häufiger falsch zugeordnet als jede andere. Das Leerraumverhältnis — höchstens 50 % Hohlraum in Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen — steht in Artikel 24 und gilt ab 2030. Es ist nicht Artikel 10, der die Minimierung regelt, und es sind nicht 40 %. Nennt eine Erklärung den falschen Artikel, ist sie genau in dem Dokument falsch, dessen einziger Zweck es ist zu sagen, welche Anforderungen bewertet wurden.
Eine Kiste nach der Zeichnung Ihres Kunden und eine Palette aus dem Regal haben nicht dieselbe Antwort. Die FAQ der Kommission, zweite Ausgabe vom August 2026, trennt zwei Fragen, die leicht verschwimmen: die endgültige Form der leeren Verpackung ist der Zeitpunkt, zu dem der Erzeuger bestimmt wird, nicht die Antwort darauf, wer er ist. (In der deutschen Fassung heißt diese Rolle Erzeuger; Hersteller ist dort, wer die erweiterte Herstellerverantwortung trägt.) Steht ein Name oder eine Marke auf der Verpackung, ist dieses Unternehmen der Erzeuger. Steht nichts darauf und ist die Verpackung generisch und standardisiert, ist es in der Regel das Unternehmen, das sie physisch herstellt. Steht nichts darauf und ist die Verpackung auf Bestellung gefertigt, ist es das Unternehmen, das den Auftrag erteilt und die Gestaltungsvorgaben festgelegt hat.
Eine Sendung kann deshalb Verpackungen mehrerer Erzeuger tragen, von denen jeder seine eigene technische Dokumentation und seine eigene Erklärung schuldet. Ein Versandaufkleber ist keine Markierung im Sinne einer Marke.
Was sich nicht verschieben lässt: die Konformitätsbewertung darf ein anderer durchführen, und ein Bevollmächtigter darf die Erklärung erstellen — aber die technische Dokumentation erstellt der Erzeuger, und kein Vertrag überträgt die rechtliche Verantwortung. Ein Lieferant wiederum darf Ihnen die dafür nötigen Angaben nicht verweigern — Artikel 16(1).
Der Erzeuger der Verpackung, in alleiniger Verantwortung — eine für das Unternehmen zeichnungsberechtigte Person. Ein Importeur oder Händler unterschreibt nicht an seiner Stelle; er muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, dass Erklärung und technische Dokumentation vorliegen. Ein Verpackungslieferant kann Prüfdaten und seine eigene Erklärung liefern, die Verantwortung für Ihre bleibt dadurch bei Ihnen.
Nicht alle gleichzeitig. Artikel 5 zu den Stoffbeschränkungen gilt jetzt, einschließlich der PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontaktverpackungen, ebenso Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation. Anderes greift später — Mindestrezyklatanteile bei Kunststoff und die Minimierung ab 2030, die harmonisierte Kennzeichnung ab 2028. In der Erklärung darf nur als erfüllt stehen, was am Ausstellungstag anwendbar ist; der Rest wird als noch nicht anwendbar gekennzeichnet.
Artikel 16 Absatz 1 verpflichtet Lieferanten von Verpackungen und Verpackungsmaterialien, dem Erzeuger alle für den Konformitätsnachweis erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen — einschließlich der technischen Dokumentation nach Anhang VII und dessen, was die Artikel 5 bis 11 verlangen, in einer oder mehreren Sprachen, die der Erzeuger leicht versteht. Das Letzte ist ein Anspruch, keine Höflichkeit: Ein Lieferant darf nicht nur in seiner Sprache antworten und Ihnen das Übersetzen überlassen. Genau deshalb fragt Tarafex den Lieferanten direkt, statt zu raten: ein Link, kein Konto, kein Passwort. Die Antwort kommt mit Namen und Datum an und bleibt sein Wort, nicht Ihres.
PFAS ist eine der Stofffragen an den Lieferanten, neben Schwermetallen, besonders besorgniserregenden Stoffen nach REACH, Phthalaten, Flammschutzmitteln und Stoffen in Farben und Klebstoffen. Tarafex prüft nicht auf PFAS und entscheidet nicht, ob eine Verpackung konform ist. Es hält fest, wer geantwortet hat, was und wann — und wer PFAS angegeben hat, darf nie aussehen wie jemand, der sauber gemeldet hat.
Nein. Die Konformitätsbewertung für Verpackungen ist die interne Fertigungskontrolle, die der Erzeuger selbst durchführt. Es gibt keine Stelle zu beauftragen und kein Zertifikat zu kaufen. Was Sie brauchen, ist die technische Dokumentation hinter der Erklärung, aufbewahrt und auf Verlangen vorzeigbar.
Fünf Jahre bei Einwegverpackungen und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen, gerechnet ab dem Inverkehrbringen. In Tarafex richtet sich die Aufbewahrung nach dem Dokument, nicht nach einer Einstellung, und das Werkzeug sagt, wann eine Frist endet. Gelöscht wird nie von selbst.
Klein zu sein ist keine Ausnahme. Es gibt eine enge Erleichterung: Ist derjenige, der die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke entwerfen oder herstellen lässt, ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG in der am 11. Februar 2025 geltenden Fassung, und ist der Lieferant dieser Verpackung in der Union niedergelassen, gilt nach Artikel 15 Absatz 12 der Lieferant als Erzeuger. Achten Sie auf den Wortlaut — in der Union, nicht im selben Mitgliedstaat; die engere Formulierung gehört zur Begriffsbestimmung in Artikel 3, nicht hierher. Das ändert, wer die Erklärung ausstellt; nationale Registrierungs- und Meldepflichten bleiben davon unberührt und bleiben Ihre.
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