Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
- Register
- Registro de Productores de Producto (RPP), Abschnitt Verpackungen — Kennung ENV/JAHR/Zähler
- Behörde
- MITECO — Subdirección General de Residuos
- Rechtsgrundlage
- Real Decreto 1055/2022, art. 15 y 17.2; register created by RD 293/2018Die Eintragung im RPP ist der ERSTE Schritt und ist vom Beitritt zu einem SCRAP getrennt — das Register ist die Verwaltungspflicht, das SCRAP übernimmt Sammlung und Verwertung. Beides ist nötig. Ein Hersteller kann eine andere Stelle bevollmächtigen, Eintragung und Jahresmeldung für ihn vorzunehmen. Verfahrenscodes der Sede electrónica: 1523222 Eintragung, 2945277 Jahresmeldung. Bei der Eintragung wird eine Nummer vergeben, die auf Rechnungen und auf allen Dokumenten erscheinen muss, die Handelsgeschäfte mit verpackten Produkten begleiten — bei Haushaltsverpackungen bis zur Verkaufsstelle, bei gewerblichen und industriellen Verpackungen bis zum Endnutzer. Neben der Herstellerverantwortung steht eine zweite, getrennte Pflicht: der impuesto especial sobre los envases de plástico no reutilizables (Ley 7/2022), erhoben von der Steuerbehörde und nicht von einem System, mit 0,45 € je Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs, erklärt über modelo 592 und mit eigener Registrierung. Ihn schulden Hersteller in Spanien, Importeure von außerhalb der EU und innergemeinschaftliche Erwerber, mit einer Schwelle von 5 kg nicht recycelten Kunststoffs im Monat. Rezyklat ist nur befreit, wenn eine ENAC-akkreditierte Stelle es nach UNE-EN 15343:2008 zertifiziert hat; eine Eigenerklärung wird nicht anerkannt.
- Wer registriert sich
- Wer die Verpackung dort erstmals in Verkehr bringt, auch Verkäufer aus dem Ausland
- Schwelle
- 15 t je JahrKEINE Befreiung — es ist die Grenze für die vereinfachte Jahresmeldung (Declaración Simplificada) statt der allgemeinen. Die Registrierung ist in jedem Fall erforderlich.
- Bevollmächtigter
- Nur im Fernabsatz an Verbraucherrepresentante autorizado in Spanien — MITECO beschränkt dies auf das erste Inverkehrbringen unmittelbar an Endnutzer. Verkaufen Sie an einen spanischen Importeur, innergemeinschaftlichen Erwerber oder Händler, ist dieser spanische Beteiligte der Hersteller im Sinne der Registrierung. Nicht nötig, wenn der Hersteller bereits eine spanische Tochtergesellschaft hat. Die Quellen widersprechen sich: die weite Lesart, jeder ausländische Verkäufer brauche einen Vertreter, stammt überwiegend von Firmen, die diese Dienstleistung verkaufen.
- Meldung
- JahresmeldungZwei Verfahren: Declaración General oder Declaración Simplificada in drei Fällen — unter 15 t im Jahr, E-Commerce-Plattformen, die ausländische verpackte Waren in Verkehr bringen, wenn der Hersteller keinen Vertreter benannt hat, und der Erstvertreiber. Das Fenster für die Daten des Jahres 2026 läuft vom 2. Januar bis einschließlich 31. März 2027; wird es versäumt, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach Artikel 108 des Gesetzes 7/2022. MITECO weist darauf hin, dass die Meldung für 2026 Besonderheiten aufweist, weil die Verordnung (EU) 2025/40 ab dem 12. August 2026 gilt.
- Zusätzlich nötig
- Mitgliedschaft in einem SCRAP
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- Ecoembes (bearbeitet die meisten Haushalts- und Gewerbeverpackungsabfälle außer Glas), Procircular (Haushalts-, Gewerbe- und Industrieverpackung) und Ecovidrio (nur Glasverpackung).
- Systeme für Transportverpackungen
- Für gewerbliche und industrielle Verpackungen ist seit dem 31. Dezember 2024 ein System der Herstellerverantwortung erforderlich, einzeln oder kollektiv (RD 1055/2022, dritte Übergangsbestimmung). MITECO veröffentlicht, welche Systeme für welche Verpackungskategorie zugelassen sind. Die Beitrittsbescheinigung ist innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss im Register zu hinterlegen, und das System muss für diese Kategorie zugelassen sein; ein Beitritt über eine Einheitsstelle zählt gleich.
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Etwas falsch oder fehlt? Schreiben Sie uns, wir korrigieren es mit Quellenangabe.