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Verpackungs-EPR in Finnland
Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
Geprüft 2026-09-03 · 3 Quellen · 4 offene Punkte
- Register
- Tuottajarekisteri (Herstellerregister)
- Behörde
- Pirkanmaan ELY-keskus — die Behörde für Herstellerverantwortung für ganz Finnland außer Åland
- Rechtsgrundlage
- Jätelaki 646/2011, § 48; valtioneuvoston asetus pakkauksista ja pakkausjätteistä 1029/2021Die Umsatzgrenze wurde Anfang 2024 ABGESCHAFFT — die Herstellerverantwortung für Verpackungen gilt jetzt für jedes gewerblich tätige Unternehmen, wodurch rund 30 000 weitere hinzukamen. ⚠️ Åland fällt nicht in die Zuständigkeit dieser Behörde.
- Wer registriert sich
- Sie registrieren sich selbst im nationalen System
- Meldung
- Jährlich, bis 30. JuniHerstellergemeinschaften melden die Überwachungsdaten für ihre Mitglieder. Drei Wege zur Erfüllung: einer Herstellergemeinschaft der eigenen Branche beitreten, eine neue gründen oder sich direkt beim Herstellerregister anmelden — Letzteres nur in Ausnahmefällen.
- Zusätzlich nötig
- Mitgliedschaft in einer Herstellergemeinschaft
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- Suomen Pakkaustuottajat Oy; SUMI Oy
- Systeme für Transportverpackungen
- Suomen Pakkaustuottajat Oy; SUMI Oy
Was nicht geklärt ist
- Behörde Die Behörde widerspricht sich selbstDIE BEHÖRDE WIDERSPRICHT SICH SELBST. Unsere Zeile nennt Pirkanmaan ELY-keskus als zuständige Behörde für die Herstellerverantwortung, entnommen deren eigenen Seiten. Die EUNR, das Netz der nationalen Register, nennt die Finnish Supervisory Agency (lvv.fi) als finnisches Mitglied und TURRE als Register. Vor dem Handeln klären, was aktuell gilt.
- Sanktionen An der Quelle nicht belegtDie Versäumnisabgabe (laiminlyöntimaksu) wird von einer Beratungsstelle mit einem Prozent des Vorjahresumsatzes beziffert. Im Gesetz selbst nicht gelesen.
- Bevollmächtigter An der Quelle nicht belegtDie gelesenen ELY-Seiten sehen für ausländische Hersteller keinen Weg über einen Bevollmächtigten vor; die Herstellerverantwortung erfasst laut Text auch Fernabsatzhändler, die direkt an Endnutzer in Finnland verkaufen.
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
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