Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
- Register
- Producentansvarsregistret (DPA)
- Behörde
- Dansk Producentansvar (DPA); Aufsicht durch die Miljøstyrelsen
- Rechtsgrundlage
- BEK nr. 1146 af 29/09/2025 om udvidet producentansvar for emballageDie Herstellerverantwortung für Verpackungen gilt in Dänemark seit dem 1. Oktober 2025. Ab dem 12. August 2026 gilt Verpackung auch ohne Aufdruck als 'unter eigenem Namen oder eigener Marke' hergestellt — entscheidend ist, wer die Verpackung oder das verpackte Produkt BESTELLT. Wichtig für Lohnfertigung. Die Registrierung muss spätestens 14 Tage vor der ersten Bereitstellung erfolgen und ist erst abgeschlossen, wenn die Gebühr bezahlt und die Bescheinigung ausgestellt ist. Ab dem 12. August 2026 gilt die Auspacker-Regel: ein dänisches Unternehmen, das importierte Verpackung auspackt, bevor das Produkt den Endnutzer erreicht, trägt dafür die Herstellerverantwortung. Die Leitlinie der Kommission weist die Verantwortung für Verkaufs- und Multipackverpackung außerdem dem Unternehmen zu, das sie befüllt oder befüllen lässt, gleich welcher Name darauf steht. Verpackung für ein anderes Unternehmen zu gestalten oder herzustellen ist selbst keine erste Bereitstellung. Mengen, für die das erste Unternehmen belegen kann, dass sie in einem späteren Glied das Land verlassen, werden der DPA nicht gemeldet. Und eine für den Mehrweg konstruierte Palette — eine Europalette, die an andere zur Wiederverwendung weiterverkauft wird — löst keine Zahlung an ein Kollektivsystem aus; der Verkäufer muss sie jedoch zurücknehmen und am Ende ihres Lebens entsorgen. Die Mitgliedschaft in einem Kollektivsystem ist für Einwegverpackungen gesetzlich vorgeschrieben — laut der eigenen Anleitung der DPA seit dem 1. Januar 2025 — und sie gilt auch unter 8 Tonnen: Der Umweltminister hat dem Folketing geantwortet, dass sich solche Unternehmen wie alle anderen Hersteller registrieren und bei Einwegverpackungen zusätzlich einem Kollektivsystem angehören müssen (wiedergegeben von DAKOFA). Ein Unternehmen, das nur für Mehrwegverpackungen verantwortlich ist, muss keinem Kollektivsystem beitreten. Es muss die Mehrwegverpackungen dennoch bei der DPA registrieren, bis zum 1. Juni melden, die Verwaltungsgebühren an die DPA und die Miljøstyrelsen zahlen und die Behandlung der Mehrwegverpackungen bezahlen, die es zurücknimmt, sobald sie nicht mehr wiederverwendet werden können.
- Wer registriert sich
- Wer die Verpackung dort erstmals in Verkehr bringt, auch Verkäufer aus dem Ausland
- Schwelle
- 8 t je JahrKEINE Befreiung — das Ministerium sagt es selbst: darunter ist die Meldung einfacher, Registrierung und Zahlung bleiben. Ob die Zahl ab dem 12. August 2026 noch 8 t beträgt, ist ungeklärt; siehe die offene Frage.
- Bevollmächtigter
- Pflicht für Hersteller mit Sitz im Auslandbemyndiget repræsentant (BR) mit Sitz in Dänemark
- Meldung
- Jährlich, bis 1. JuniDas Meldefenster öffnet am 1. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr; die Mengen werden in Haushalts- und Gewerbeverpackung getrennt. Für 2026 zerfällt das Jahr in zwei Teile: 1. Januar bis 11. August nach den alten Regeln, ab 12. August nach den neuen Definitionen. Die Mengen für 2026 gehen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2027 in das DPA-Register, in den meisten Fällen über das Kollektivsystem.
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- ERP Denmark (der Landbell-Gruppe), VANA – Dansk Emballageansvar, Emballageretur
- Systeme für Transportverpackungen
- Kein eigenes System: dieselben Kollektivsysteme decken Gewerbe- wie Haushaltsverpackungen ab, und ein zugelassenes System muss alle Materialfraktionen behandeln.
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Etwas falsch oder fehlt? Schreiben Sie uns, wir korrigieren es mit Quellenangabe.