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Verpackungs-EPR in Slowenien
Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
Geprüft 2026-09-03 · 2 Quellen · 2 offene Punkte
- Register
- Evidenca proizvajalcev — die ARSO-Anwendung ‚Embalaža‘
- Behörde
- Agencija RS za okolje (ARSO)
- Rechtsgrundlage
- Uredba o embalaži in odpadni embalaži (Uradni list RS, št. 54/21)Das Register erfasst jede juristische Person und jeden Einzelunternehmer, der mit Verpackung zu tun hat — Verpacker, Erwerber verpackter Ware, Hersteller oder Erwerber von Serviceverpackung oder ein AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN, das Verpackung auf den slowenischen Markt bringt. Wer bereits nach der früheren Verordnung eingetragen ist, registriert sich nicht erneut, muss aber jede Änderung der Tätigkeit über dieselbe Anwendung melden.
- Wer registriert sich
- Sie registrieren sich selbst im nationalen System
- Bevollmächtigter
- Der Bevollmächtigte reicht die Registrierung einpooblaščeni zastopnik — für ein ausländisches Unternehmen reicht der Bevollmächtigte DIE REGISTRIERUNG SELBST ein, nicht das Unternehmen
- Meldung
- JahresmeldungWer meldet, hängt davon ab, wie Sie erfüllen: Ein Hersteller, der die Pflichten EIGENSTÄNDIG erfüllt, meldet die Mengen selbst an ARSO; für alle anderen meldet die gewählte Verpackungsabfallgesellschaft (DROE). Gemeldet wird nach Materialart.
- Zusätzlich nötig
- Mitgliedschaft in einem Verpackungsabfall-Unternehmen
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- Slopak, Interzero, Surovina, Dinos, Recikel, Embakom.
- Systeme für Transportverpackungen
- Slopak, Interzero, Surovina, Dinos, Recikel, Embakom.
Was nicht geklärt ist
- Meldung An der Quelle nicht belegtDie aktuelle Jahresfrist war nicht zu belegen: Die gelesenen Quellen beschreiben den 31. März 2022 für den letzten selbst gemeldeten Zeitraum im Übergang, nicht die laufende Frist.
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
Diese Register fragen nach Kilogramm je Material für ein Lieferjahr. Wenn Ihre Sendungen beim Versand erfasst werden, gibt es diese Zahl bereits.
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