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Verpackungs-EPR in den Niederlanden

Ein nationales PPWR-Herstellerregister gibt es noch nicht; Verpact erwartet es ab dem 12. August 2027. Bis dahin gilt die 50 000-kg-Regelung.

Geprüft 2026-09-03 · 3 Quellen · 2 offene Punkte

Register
Verpact (UPV); nationales PPWR-Herstellerregister noch nicht in Betrieb
Behörde
Verpact — Ministerie I&W für das kommende Herstellerregister
Rechtsgrundlage
Besluit beheer verpakkingen 2014PPWR-Herstellerregister erwartet ab dem 12. August 2027; erstes Berichtsjahr etwa 2028, zu melden vor dem 1. Juni 2029 — Erwartung von Verpact, im niederländischen Recht noch nicht festgelegt
Wer registriert sich
Wer die Verpackung dort erstmals in Verkehr bringt, auch Verkäufer aus dem Ausland
Schwelle
50,000 kg je Kalenderjahralle Materialien zusammen; darunter keine Meldung und kein Entgelt. Gilt NICHT für Einwegkunststoffe. Sie soll entfallen; vereinfachte Meldung unter 10 000 kg.
Bevollmächtigter
Nur oberhalb der Schwellegemachtigd vertegenwoordiger — laut Verpact braucht ein EU-Unternehmen, das sich nicht registrieren muss, auch keinen Vertreter
Meldung
JahresmeldungUnter der PPWR fällt jede Verpackung in den Anwendungsbereich — Primär-, Sekundär-, Transport- und E-Commerce-Verpackung, einschließlich Holz und gewerblicher Transportverpackung
Systeme für Haushaltsverpackungen
Verpact (früher Stichting Afvalfonds Verpakkingen)
Systeme für Transportverpackungen
Verpact (früher Stichting Afvalfonds Verpakkingen)

Was nicht geklärt ist

Was in jedem EU-Land gleich ist

Quellen

Länder mit derselben Antwort

Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.

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Diese Register fragen nach Kilogramm je Material für ein Lieferjahr. Wenn Ihre Sendungen beim Versand erfasst werden, gibt es diese Zahl bereits.

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