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Verpackungs-EPR in Irland
Die Erfüllung läuft über Repak; ein Herstellerregister gibt es nicht, und es ist nicht bestätigt, welche irische Stelle das PPWR-Register führen wird.
Geprüft 2026-09-03 · 3 Quellen · 4 offene Punkte
- Register
- noch kein Herstellerregister für Verpackungen — die Erfüllung läuft über Repak, die einzige zugelassene Stelle
- Behörde
- Ministerium für Klima, Energie und Umwelt; der Vollzug liegt bei den Kommunen
- Rechtsgrundlage
- European Union (Packaging) Regulations 2014, as amendedDie Eigenerfüllung unter Aufsicht der Kommunen wurde zum 1. Januar 2023 ABGESCHAFFT. Ein ‚major producer‘ muss nun einer zugelassenen Stelle beitreten, und Repak ist die einzige — die Mitgliedschaft ist damit faktisch der Preis für den Marktzugang. Exporte und Produktionsabfälle zählen nicht als in Verkehr gebrachte Verpackung.
- Wer registriert sich
- Wer die Verpackung dort erstmals in Verkehr bringt, auch Verkäufer aus dem Ausland
- Schwelle
- 10 t je JahrZWEI Prüfungen, BEIDE müssen erfüllt sein, um ‚major producer‘ zu sein: mehr als 1 Mio. EUR Jahresumsatz UND 10 Tonnen oder mehr Verpackung auf dem irischen Markt. Darunter sind Sie ‚minor producer‘ mit leichteren Pflichten. Das macht Irland ungewöhnlich — in Deutschland oder Frankreich beginnt die Pflicht beim ersten Gramm.
- Meldung
- JahresmeldungVerpackungsgewichte je Material, in Gramm erfasst und in Tonnen gemeldet, aus Produktions- oder Verkaufszahlen. Die Gewichte dürfen von Lieferanten stammen oder im Haus gewogen werden; ähnliche Produkte dürfen gruppiert und mit einem gemeinsamen Verpackungsgewicht geführt werden.
- Zusätzlich nötig
- Mitgliedschaft in der zugelassenen Stelle
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- Repak LTD
- Systeme für Transportverpackungen
- Repak LTD
Was nicht geklärt ist
- Schwelle Quellen widersprechen sichOb beide Prüfungen kumulativ gelten, wird unterschiedlich dargestellt: Ministerium und Repak beschreiben Umsatz UND Tonnage zusammen, eine Grafschaftsverwaltung nennt Umsatz ODER Tonnage. Bis zur Bestätigung als kumulativ gelesen.
- Schwelle An der Quelle nicht belegtMehrere Berater sagen, die 10-Tonnen-Ausnahme laufe mit der PPWR ab dem 12. August 2026 aus, sodass jeder Hersteller registrierungspflichtig wäre. Ein irischer Rechtsakt, der das bestätigt, wurde nicht gelesen.
- Bevollmächtigter An der Quelle nicht belegtDas irische Verpackungsrecht kennt heute keinen Bevollmächtigten, und es ist nicht bestätigt, welche irische Stelle das PPWR-Herstellerregister führen wird.
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
Diese Register fragen nach Kilogramm je Material für ein Lieferjahr. Wenn Ihre Sendungen beim Versand erfasst werden, gibt es diese Zahl bereits.
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