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Verpackungs-EPR in Rumänien
Ein nationales Herstellerregister besteht nach rumänischem Recht, doch am Vorabend der PPWR-Anwendung war kein vollständiger nationaler Mechanismus veröffentlicht — weder das PPWR-Herstellerregister noch die Aufteilung der zuständigen Behörden, die Aufsicht über die Organisationen oder das Sanktionsregime.
Geprüft 2026-09-03 · 3 Quellen · 4 offene Punkte
- Register
- Registrul producătorilor, geführt von der AFM
- Behörde
- Administrația Fondului pentru Mediu (AFM); den Vollzug übernimmt die Garda Națională de Mediu
- Rechtsgrundlage
- Legea nr. 249/2015; OUG 92/2021; Legea 196/2005Die Eintragung im AFM-Herstellerregister kommt ZUERST — ohne sie hat ein Unternehmen kein Recht, Verpackung auf den rumänischen Markt zu bringen. ⚠️ Ein Unternehmen, das Verpackung HERSTELLT, um sie an Dritte zu verkaufen, gibt die Meldung nicht ab; die Pflicht liegt bei dem, der das VERPACKTE Produkt erstmals in Verkehr bringt, einschließlich des innergemeinschaftlichen Erwerbs.
- Wer registriert sich
- Sie registrieren sich selbst im nationalen System
- Meldung
- Monatliche Meldung, jährliche ZahlungDie Meldungen laufen über die AFM-Plattform e-Tax, aufgeschlüsselt nach Material und Verpackungsebene (Primär, Sekundär, Tertiär). Zwei Wege zur Erfüllung: einen Beitrag an die AFM zahlen oder die Verantwortung an eine zugelassene OIREP übertragen — beides ist weder im Mechanismus noch in der Praxis gleichwertig. 🔴 Die Recyclingquoten beziehen sich auf das, was Sie als in Verkehr gebracht GEMELDET haben, nicht auf das tatsächlich Gesammelte; werden sie verfehlt, kostet das einen Beitrag je Kilogramm nicht recycelter Verpackung.
- Zusätzlich nötig
- Ein OIREP oder der Beitrag an den AFM
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- CLEAN RECYCLE; ECO SYNERGY; ECOLOGIC 3R AMBALAJE; ECOREP GROUP; ECO – ROM AMBALAJE; ECO-X; ENVIRO PACK CONSULT; FEPRA EPR; FINANCIAR RECYCLING; GREEN RESOURCES MANAGEMENT; GREENPOINT MANAGEMENT; MARATHON EPR GROUP; PARTSLIFE PACKAGING DISPOSAL SERVICE ROMANIA; RECICLAD’ OR.
- Systeme für Transportverpackungen
- CLEAN RECYCLE; ECO SYNERGY; ECOLOGIC 3R AMBALAJE; ECOREP GROUP; ECO – ROM AMBALAJE; ECO-X; ENVIRO PACK CONSULT; FEPRA EPR; FINANCIAR RECYCLING; GREEN RESOURCES MANAGEMENT; GREENPOINT MANAGEMENT; MARATHON EPR GROUP; PARTSLIFE PACKAGING DISPOSAL SERVICE ROMANIA; RECICLAD’ OR.
Was nicht geklärt ist
- Register An der Quelle nicht belegtAm Vorabend der PPWR-Anwendung berichtete ein rumänisches Umweltmedium, es sei kein vollständiger nationaler Mechanismus veröffentlicht worden: Herstellerregister, zuständige Behörden, Aufgabenteilung, Aufsicht über die Organisationen und Sanktionsregime fehlten sämtlich in zusammenhängender Form.
- Meldung Quellen widersprechen sichDie Meldehäufigkeit wird von einigen Quellen als monatlich angegeben, von anderen als monatlich oder vierteljährlich je nach Menge.
- Bevollmächtigter An der Quelle nicht belegtDass ein nicht in Rumänien niedergelassener Hersteller einen Bevollmächtigten bestellen muss, wird als PPWR-Regel angeführt, nicht aus einem rumänischen Rechtsakt.
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
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