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Verpackungs-EPR in Kroatien
Das Register ist in Betrieb — Sie können sich heute registrieren.
Geprüft 2026-09-03 · 3 Quellen · 4 offene Punkte
- Register
- Registar proizvođača s proširenom odgovornošću (RPPO), geführt vom Fonds
- Behörde
- Fond za zaštitu okoliša i energetsku učinkovitost (FZOEU)
- Rechtsgrundlage
- Pravilnik o ambalaži i otpadnoj ambalaži, plastičnim proizvodima za jednokratnu uporabu i ribolovnom alatu koji sadržava plastiku (NN 137/23)STAATSFONDS-MODELL, keine konkurrierenden Systeme: Hersteller zahlen die Abgaben direkt an den Fonds, wenn sie verpackte Ware auf den kroatischen Markt bringen — eine Abfallbewirtschaftungsabgabe sowie eine Pfandabgabe für Getränkeverpackungen aus Glas, PET, Stahl und Aluminium von 0,2 bis 3 Litern. Es gibt kein System, dem man beitritt.
- Wer registriert sich
- Sie registrieren sich selbst im nationalen System
- Meldung
- Jährlich, bis 20. JanuarDer Meldezeitraum hat sich Mitte 2026 GEÄNDERT. Bis 30. Juni 2026 wurde monatlich gemeldet. Für den 1. Juli bis 31. Dezember 2026 wird ein zusammengefasster Zeitraum gemeldet, fällig am 20. Januar 2027. Ab 1. Januar 2027 gilt das volle Kalenderjahr, fällig am 20. Januar für das Vorjahr. Für Mehrwegverpackung galt zu diesem Zeitpunkt bereits die Jahresmeldung. ⚠️ Ein Getränkehersteller im Pfandsystem muss mindestens 14 Tage VOR dem Inverkehrbringen an das RPPO melden und danach ein Muster der Verpackungseinheit an den Fonds senden.
- Zusätzlich nötig
- Gebühren direkt an den staatlichen Fonds
- Systeme für Haushaltsverpackungen
- keine
- Systeme für Transportverpackungen
- keine
Was nicht geklärt ist
- Register Die Behörde widerspricht sich selbstDIE BEHÖRDE WIDERSPRICHT SICH SELBST. Der Fonds veröffentlicht Anleitungen zur Datenmeldung ‚bis zur Inbetriebnahme des RPPO‘, während andere Seiten des Fonds die Meldung über das RPPO bereits als laufend beschreiben. Was heute für Verpackungen gilt, ist nicht geklärt.
- Bevollmächtigter An der Quelle nicht belegtAuf den gelesenen Seiten des Fonds wurde für ausländische Hersteller kein Weg über einen Bevollmächtigten gefunden.
- Schwelle An der Quelle nicht belegtAn der Quelle wurde keine Bagatellgrenze gefunden.
- Bevollmächtigter Quellen widersprechen sichDie Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten steht auf dem Prüfstand. Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission COM(2025) 982 als Teil des Umwelt-Omnibus-VIII-Pakets; dessen Artikel 2 würde Art. 45(3) bis zum 1. Januar 2035 aussetzen; COM(2025) 983 schlägt dasselbe für die Einwegkunststoffrichtlinie vor. Die Aussetzung erfasst in der vorliegenden Fassung Hersteller MIT SITZ IN DER UNION, die grenzüberschreitend direkt an Endnutzer verkaufen. Hersteller mit Sitz in Drittländern sind nicht erfasst — die Mitgliedstaaten können weiterhin einen Vertreter verlangen oder die Rückverfolgbarkeit auf andere Weise sicherstellen. Berichte der Ausschüsse des Europäischen Parlaments vom Mai 2026 würden die Erleichterung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen. VORSCHLAG, UND INZWISCHEN WEITGEHEND GESTOPPT: Am 24. Juni 2026 hat der Rat entschieden, die Aussetzung nicht weiterzuverfolgen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten war dagegen. Eine Ausschussabstimmung im Parlament wird um Oktober 2026 erwartet, und selbst der engere Ansatz des Parlaments würde den Rahmen für Hersteller außerhalb der EU erhalten. Artikel 45(3) gilt heute so, wie er geschrieben steht, und für einen in einem Drittland niedergelassenen Hersteller galt dieser Vorschlag ohnehin nie.
Was in jedem EU-Land gleich ist
- PPWR Art. 44 — die Registrierung ist Voraussetzung dafür, Verpackung in diesem Markt in Verkehr zu bringen
- PPWR Art. 45(3) — ein Hersteller nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. c/d, also einer, der Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat DIREKT AN ENDNUTZER bereitstellt, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen. Ab 12. August 2026.
- national festgelegt, Art. 68; die nationalen Regeln sind bis zum 12. Februar 2027 fällig
- Der Durchführungsrechtsakt zu Art. 44 Abs. 14 steht weiterhin aus; ein zentrales EU-Register nicht vor dem 1. Januar 2029
Quellen
Länder mit derselben Antwort
Wir registrieren Sie nicht, wir sind nicht Ihr Bevollmächtigter und wir zahlen an kein System. Das sind öffentliche Angaben, an einer Stelle gesammelt und zum genannten Datum geprüft. Vor einer Entscheidung bei der nationalen Behörde bestätigen lassen.
Tarafex
Diese Register fragen nach Kilogramm je Material für ein Lieferjahr. Wenn Ihre Sendungen beim Versand erfasst werden, gibt es diese Zahl bereits.
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